Mit Google-Map Screenshots in die Abmahnfalle?

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Die Verwendung von fremden Bildmaterial ist sicher sehr problematisch, wenn damit die eigene Webseite aufgepeppt werden soll. Zu oft hört man von Abmahnungen und skurrilen Urteilen. Nun darf man auch keine Google-Earth  Screenshots mehr veröffentlichen, da die Rechteinhaber diese Verwendung nicht erlauben. Google ist Lizenznehmer und nicht der Rechteinhaber der Luftaufnahme. Verwendet man hingegen die Google API, kann man problemlos Kartenmaterial auf seiner Webseite platzieren. Die Verwendung von Screenshots kann schnell zu ungeahnten Abmahnkosten führen. Weitere Infos auf SPON.

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